
Der Verlust von naturnahen Lebensräumen geht mangels wirksamer Gegenmassnahmen weiter. In der Land- und Forstwirtschaft kann und soll die Biodiversität mit ökologischen Ausgleichsflächen von ausreichender Qualität und Ausdehnung gezielt gefördert werden. Das Netzwerk Schweiz ist mit Durchlässigkeitskonzepten im Strassen- und Siedlungsbau zu unterstützen. Der Tourismus soll auf naturschonende Programme setzen. Zur Aufwertung der Gewässer und ihrer Ufer muss der Bund ein qualitativ gutes Schwerpunktsprogramm entwickeln.
Beispiele für dringliche Massnahmen:
• | Vergrösserung der Feuchtgebietsflächen und Schaffung ausreichender Pufferzonen sowie von Versickerungszonen und Überschwemmungsgebieten. |
• | Ausrichtung der Waldnutzung in der Waldentwicklungsplanung (WEP) auf regionalspezifische Artenpotenziale. |
• | Bindung der Landwirtschaftsbeiträge an qualitative und quantitative Kriterien (regionale Anreizstrategien); Beiträge für Zielarten und Förderungsgebiete im Kulturland. |
• | Realersatz für zerstörte Lebensräume bei Eingriffen und Verbrauch von Flächen für wirtschaftliche Nutzungen; Ausscheiden von Naturvorranggebieten. |
• | Überwachung der Lebensraumentwicklung aufgrund von Zielartenkonzepten. |