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Tätigkeitsgebiete
Seegemeinden an der Goldküste

TÄTIGKEITSGEBIETE

Freiraumgestaltung / Gartenarchitektur

Die Freiraumgestaltung und Gartenarchitektur umfasst die Projektierung, die technische Bearbeitung, den Schutz und die Pflege aller privaten und öffentlichen Freiräume und Anlagen.

Privatgärten

Freiraum zu Mehrfamilienhäusern, Industrie- und Verwaltungsbauten, Hotels, Restaurants, Spitälern, Schulen und Altersheimen

Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Friedhöfe, Tiergärten, botanische Gärten, Ausstellungs- und Sondergärten

Freiräume wie Parks, Plätze und Strassenräume

Gartendenkmalpflegerische Aufgaben wie Inventare, Schutz-, Entwicklungs-, und Pflegekonzepte für historische Anlagen

Pflegekonzepte und -massnahmen für öffentliche und private Freiräume


Landschaftsgestaltung

Die Landschaftsgestaltung umfasst die Projektierung von einzelnen Objekten in der Landschaft sowie die Planung von Begleitmassnahmen zu allen technischen Eingriffen in der Landschaft. Sie berücksichtigt insbesondere die landschaftsökologischen Zusammenhänge und das Landschaftsbild.

Massnahmen zur Eingliederung von Verkehrsbauten, Siedlungen, Freizeit- und Industrieanlagen in die Landschaft und den Naturhaushalt

Ingenieurbiologische Bauten und Schutzmassnahmen

Bauliche und pflegerische Aufwertung von Natur- und Landschaftselementen wie Gewässer, Magerstandorte, Hecken und Waldränder, usw.

Gestaltung von Kies- und Lehmgruben, Steinbrüchen und Deponien

Schutz- und Pflegemassnahmen in Naturschutzgebieten sowie Pflegekonzepte und -massnahmen im Bereich Natur- und Landschaftspflege


Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung kann Teil der Raumplanung, landschaftspflegerische Begleitplanung zu speziellen Sachplanungen, Teil von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder selbständige Sachplanung sein. Sie befasst sich mit der Berücksichtigung der natürlichen Lebensgrundlagen bei allen Planungsentscheiden sowie mit der Nutzung, dem Schutz und der Gestaltung der freien Landschaft und der Siedlungsfreiräume.

Ökologische Aufwertungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen

Begleitung und Überprüfung der Planung von Bauvorhaben in der Landschaft (Verkehrs-, Erholungs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, usw.)

Umweltverträglichkeitsprüfungen und -berichte

Landschaftsplanung innerhalb der Orts- und Regionalplanung. Erstellen von Inventaren, Richt- und Nutzungsplänen, Ausscheiden von Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Erholungsgebieten, usw. Programme mit Gestaltungs- und Entwicklungsmassnahmen

Landschaftsentwicklungskonzepte und –programme


Freiraumplanung

Die Grünplanung befasst sich als Teil der Landschaftsplanung oder als selbständige Sachplanung mit der Erhaltung und Neuschaffung von Freiräumen im Siedlungsbereich sowie mit der Siedlungsökologie und dem Siedlungsbild.

Standortplanung und Nutzungsprogramme für öffentliche Anlagen wie Park- und Seeuferanlagen, Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, Friedhöfe, Familiengartenareale

Planung von Fuss- und Radwegnetzen

Mitarbeit bei Quartier-, Gestaltungs- oder Überbauungsplänen

Ökologische und räumlich-ästhetische Konzepte zu Schutz, Entwicklung und Vernetzung der Grünräume und -elemente (Grünzüge, Alleen, usw.)


Berufsbild LanschaftsbauzeichnerIn

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Berufsbild LanschaftsarchitektIn

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Quelle: Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen


 

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