
Freiraumgestaltung / Gartenarchitektur
Die Freiraumgestaltung und Gartenarchitektur umfasst die Projektierung, die technische Bearbeitung, den Schutz und die Pflege aller privaten und öffentlichen Freiräume und Anlagen.
• |
Privatgärten |
• |
Freiraum zu Mehrfamilienhäusern, Industrie- und Verwaltungsbauten, Hotels, Restaurants, Spitälern, Schulen und Altersheimen |
• |
Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Friedhöfe, Tiergärten, botanische Gärten, Ausstellungs- und Sondergärten |
• |
Freiräume wie Parks, Plätze und Strassenräume |
• |
Gartendenkmalpflegerische Aufgaben wie Inventare, Schutz-, Entwicklungs-, und Pflegekonzepte für historische Anlagen |
• |
Pflegekonzepte und -massnahmen für öffentliche und private Freiräume |
Landschaftsgestaltung
Die Landschaftsgestaltung umfasst die Projektierung von einzelnen Objekten in der Landschaft sowie die Planung von Begleitmassnahmen zu allen technischen Eingriffen in der Landschaft. Sie berücksichtigt insbesondere die landschaftsökologischen Zusammenhänge und das Landschaftsbild.
• |
Massnahmen zur Eingliederung von Verkehrsbauten, Siedlungen, Freizeit- und Industrieanlagen in die Landschaft und den Naturhaushalt |
• |
Ingenieurbiologische Bauten und Schutzmassnahmen |
• |
Bauliche und pflegerische Aufwertung von Natur- und Landschaftselementen wie Gewässer, Magerstandorte, Hecken und Waldränder, usw. |
• |
Gestaltung von Kies- und Lehmgruben, Steinbrüchen und Deponien |
• |
Schutz- und Pflegemassnahmen in Naturschutzgebieten sowie Pflegekonzepte und -massnahmen im Bereich Natur- und Landschaftspflege |
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung kann Teil der Raumplanung, landschaftspflegerische Begleitplanung zu speziellen Sachplanungen, Teil von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder selbständige Sachplanung sein. Sie befasst sich mit der Berücksichtigung der natürlichen Lebensgrundlagen bei allen Planungsentscheiden sowie mit der Nutzung, dem Schutz und der Gestaltung der freien Landschaft und der Siedlungsfreiräume.
• |
Ökologische Aufwertungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen |
• |
Begleitung und Überprüfung der Planung von Bauvorhaben in der Landschaft (Verkehrs-, Erholungs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, usw.) |
• |
Umweltverträglichkeitsprüfungen und -berichte |
• |
Landschaftsplanung innerhalb der Orts- und Regionalplanung. Erstellen von Inventaren, Richt- und Nutzungsplänen, Ausscheiden von Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Erholungsgebieten, usw. Programme mit Gestaltungs- und Entwicklungsmassnahmen |
• |
Landschaftsentwicklungskonzepte und –programme |
Freiraumplanung
Die Grünplanung befasst sich als Teil der Landschaftsplanung oder als selbständige Sachplanung mit der Erhaltung und Neuschaffung von Freiräumen im Siedlungsbereich sowie mit der Siedlungsökologie und dem Siedlungsbild.
• |
Standortplanung und Nutzungsprogramme für öffentliche Anlagen wie Park- und Seeuferanlagen, Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, Friedhöfe, Familiengartenareale |
• |
Planung von Fuss- und Radwegnetzen |
• |
Mitarbeit bei Quartier-, Gestaltungs- oder Überbauungsplänen |
• |
Ökologische und räumlich-ästhetische Konzepte zu Schutz, Entwicklung und Vernetzung der Grünräume und -elemente (Grünzüge, Alleen, usw.) |
Berufsbild LanschaftsbauzeichnerIn |
|
Berufsbild LanschaftsarchitektIn |
Quelle: Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen