
Die günstigste Möglichkeit für den Jungfischer, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und seine ersten Fische zu fangen ist das Freiangelrecht, welches traditionell an vielen Schweizer Seen gilt. Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für das Fischen an Gewässern, die dem Freiangelrecht unterstehen. Hingegen ist die Auswahl der erlaubten Geräte klar eingeschränkt. An folgenden stellen wir die allgemein verbreiteten Bedingungen vor; entscheidende Ausnahmen werden bei der Vorstellung der jeweiligen Freiangelgewässer erwähnt. Generell ist pro Person eine Rute mit einem Einzelhaken, in den Bestimmungen etwa auch Anbissstelle genannt, gestattet. An diesem Einzelhaken dürfen nur natürliche Köder, beispielsweise Würmer, Maden, Brot, Teig, Mais, Kartoffeln, Kirschen usw., angeboten werden. Ausdrücklich nicht erlaubt sind dagegen lebende oder tote Fische und Teile davon. Der beköderte Haken muss unterhalb eines fest auf die Schnur montierten Zapfens befestigt sein. Kunstköder und Fischimitationen wie Löffel, Spinner oder Wobbler sind nicht erlaubt. Üblicherweise ist das freie Fischen auf das Ufer beschränkt. Auch der Einsatz von Köderfischreusen und Senknetzen ist patentpflichtig.
Typische Freiangelgewässer sind die grossen Seen der Voralpen und des Mittellands. Allgemein frei befischbare Fliessgewässer gibt es in der Schweiz nicht. Im Kanton Zürich besteht nicht nur ein erweitertes Freiangelrecht, Grundfischen und Laufzapfen sind erlaubt, für den Zürichsee, auch die fischereilich attraktiven Kleinseen Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee sind darin eingeschlossen und bieten in vielfältige Angelmöglichkeiten.
Der Kanton Schwyz ermöglicht patentfreies Fischen an den kantonalen Ufern von Zürichsee, Lauerzersee, Zugersee und Vierwaldstättersee.
Fische im Zürichsee
Hier finden Sie eine weitergehende Beschreibung des Lebens der Fische im Wasser bzw. im Zürichsee.
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