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Artenförderung Vögel Schweiz
Seegemeinden an der Goldküste

ARTENFÖRDERUNG VÖGEL SCHWEIZ

Höchste Priorität den Prioritätsarten!
Die Schweizerische Vogelwarte Sempach und der Schweizer Vogelschutz SVS–BirdLife Schweiz haben ein neues Mehrjahresprogramm zur Förderung gefährdeter Arten in der Schweiz gestartet. Diese "Artenförderung Vögel Schweiz" wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL durchgeführt. SVS und Vogelwarte haben jene 50 Vogelarten identifiziert, welche Artenförderungsprogramme am dringendsten nötig haben (sogenannte Prioritätsarten). Ziel des Programms ist es, diese Arten in überlebensfähigen Populationen in der Schweiz zu erhalten. Zugunsten dieser Arten sollen wirksame Massnahmen umgesetzt und sichtbare Erfolge erzielt werden. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit verschiedenster Kreise.

AFP sind Massnahmenpakete, die speziell für einzelne Arten oder Artengruppen geschnürt werden. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb derartige Förderungsprogamme nötig sind. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Anstrengungen in den Bereichen Schutz der Lebensräume auf der ganzen Fläche (z.B. ökologischer Ausgleich im Kulturland und Massnahmen im Wald) und Vorrangflächen für den Naturschutz (zum Beispiel Schutzgebiete) für die langfristige Sicherung vieler Arten alleine nicht reichen. Für deren Erhaltung braucht es zusätzliche, speziell auf sie zugeschnittene Massnahmen.

Laufende Projekte

Auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene werden in der Schweiz bereits viele

Arten gefördert: So werden seit langem Kolonien von Alpensegler und Flussseeschwalbe betreut und künstliche Nisthilfen für Wiedehopf, Steinkauz, Dohle, Mauersegler, Schleiereule und Turmfalke angeboten.


Die Förderung von Prioritätsarten ist eine Kernaufgabe der Vogelwarte und umfasst die Überwachung der Bestände, die angewandte Forschung, die Ausarbeitung von Förderungsmassnahmen (inkl. Wiederansiedlungen), die Hilfe bei der Umsetzung von AFP und die Erfolgskontrolle der Umsetzungsmassnahmen. Die Vogelwarte wird sich in Koordination mit dem SVS auf die Beschaffung von Grundlagen für Förderungsmassnahmen konzentrieren, aber auch gezielte Umsetzungsprojekte durchführen und die gemeinsame Informationsarbeit verstärken.

Landesweit koordinierte "Artenförderung Vögel Schweiz"
Die Erarbeitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle der AFP und Aktionspläne sollen durch verschiedene damit betraute Institutionen unter Einbezug von Fachstellen und Artexperten geschehen. Um die grosse und komplexe Arbeit zu bewältigen, werden die Akteure der einzelnen AFP durch eine gesamtschweizerische Koordination unterstützt. Das Rahmenprogramm wird durch eine Steuerungsgruppe geleitet, in der das BUWAL, der SVS, die Vogelwarte und je ein Vertreter der kantonalen Fachstellen für Jagd und Schutz der Vögel sowie Naturschutz Einsitz haben. Die nationale Koordination wird durch eine je hälftig beim SVS und der Vogelwarte angesiedelte Koordinationsstelle gewährleistet. Zudem soll ein Begleitgremium geschaffen werden: Vertretungen der verschiedenen AFP aus der ganzen Schweiz, Institutionen, die sich mit Vogelschutz befassen (Ala, Ficedula, Nos Oiseaux, SVS-Kantonalverbände, Pro Natura, etc.) sowie die wichtigen kantonalen Fachstellen sollen sich mindestens einmal pro Jahr zum erfahrungsaustausch und zur Weiterentwicklung des Programms treffen.

Mit breiter Unterstützung an die Arbeit
Die Basis für eine verstärkte Förderung gefährdeter Arten in der Schweiz ist gelegt. Trotzdem dürfen keine falschen Hoffnungen entstehen. Einzelne Arten können möglicherweise nicht mehr vor dem völligen Verschwinden gerettet werden. AFP können nicht für alle 50 Prioritätsarten auf einmal erarbeitet und umgesetzt werden. Es braucht ein gestaffeltes Vorgehen. Als Entscheidungshilfe dient eine Beurteilung der Dringlichkeit und Erfolgschancen von Förderungsmassnahmen für die verschiedenen Arten. Zur Umsetzung dieses ambitiösen Vorhabens braucht es breite Unterstützung. In einem ersten Schritt geht es nun darum, verschiedenste Kreise zu informieren, zu motivieren und ihnen die Notwendigkeit von AFP aufzuzeigen. Um die wünschbaren Synergien aller Beteiligten zu nutzen, braucht es ein umsichtiges und koordiniertes Vorgehen. Lokale Akteure sollen gestärkt werden. Und nicht zuletzt müssen rasch Wege und Mittel gefunden werden, diese AFP zu finanzieren.

Die 50 prioritären Vogelarten, die mit Artenförderungsprogrammen gefördert werden sollen (sogenannte Prioritätsarten):

• Weissstorch

• Kolbenente

• Rotmilan

• Bartgeier

• Turmfalke

• Haselhuhn

• Birkhuhn

• Auerhuhn

• Steinhuhn

• Rebhuhn

• Wachtelkönig

• Flussregenpfeifer

• Kiebitz Bekassine

• Waldschnepfe

• Grosser Brachvogel

• Flussuferläufer

• Lachmöwe

• Flussseeschwalbe

• Kuckuck

• Schleiereule

• Zwergohreule

• Steinkauz

• Waldohreule

• Ziegenmelker

• Mauersegler Alpensegler

• Eisvogel

• Wiedehopf

• Wendehals

• Grauspecht

• Mittelspecht

• Heidelerche

• Uferschwalbe

• Nachtigall

• Gartenrotschwanz

• Braunkehlchen

• Steinrötel

• Feldschwirl
• Rohrschwirl

• Drosselrohrsänger

• Gelbspötter

• Dorngrasmücke

• Waldlaubsänger

• Fitis

• Rotkopfwürger

• Dohle

• Zaunammer

• Ortolan

• Grauammer



Für das umfassende und ausführiche Programm des Artenförderungsprogramms mehr >>

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