
Trotz oft guten Kenntnissen und akutem Bedarf (Rote Liste, prioritäre Arten
für Artenförderungsprogramme) ist der Schutz der Arten ungenügend. Die Erhaltung der Arten muss vor anderen Interessen hohe Priorität erhalten und im Gesetzesvollzug koordiniert sichergestellt werden. Bund und Kantone sollen für stark bedrohte Arten wirkungsorientierte Schutzkonzepte festsetzen und konsequent vollziehen.
Beispiele für dringliche Massnahmen:
• | Klärung aller wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Bestandsrückgängen von Arten durch gezielte Feldforschung. |
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Erstellen von regional differenzierten Konzepten für den Schutz und die Förderung gefährdeter Arten, mit Massnahmenplan und Vorgaben zur Erfolgskontrolle. |
• | Realisierung eines Programms Artenförderung Vögel Schweiz. |