
Gesetze und Verordnungen enthalten zu viel Ermessensspielraum, so dass die Naturschutzanliegen in der Interessenabwägung zu geringe Priorität erhalten. Da die generellen Gesetzesinhalte die Schutzanforderungen breit abdecken, muss vor allem die Vollzugspraxis im Detail überprüft werden. Der Ermessensspielraum muss zugunsten der Biodiversität ausgeschöpft werden.
Beispiele für dringliche Massnahmen:
• | Analyse der Vollzugsmechanik bezüglich Lebensraum- und Artenschutz. |
• | Erarbeiten quantitativer und überprüfbarer Schutz- und Förderungskriterien (Wirkungskontrollen). |
• | Einführung eines griffigen Anreizsystems für ökologische Anliegen. |
• | Weiterbildung in der Verwaltung bezüglich Lebensraum- und Artenschutz. |
• | Zuweisung genügender, mit den Aufwändungen im technischen Umweltschutz vergleichbarer Mittel für den Naturschutz. |